Die Ausschüsse
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Die Einrichtung eines Finanzausschusses ist zwingend vorgeschrieben. In den Ausschusssitzungen werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereitet. Die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet die Ausschüsse, in der Sitzung der Gemeindevertretung Bericht über die Tätigkeit in den Ausschüssen zu erstatten. Am Ende dieses Berichtes wird in der Regel ein ausformulierter Beschlussvorschlag vorgetragen. Die Ausschüsse sind in erster Linie Hilfsorgane der Gemeindevertretung. Sie können nur dann bindende Beschlüsse fassen, wenn ihnen von der Gemeindevertretung Angelegenheiten zur Beschlussfassung übertragen wurden.
Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 5 (CDU 2, SPD 2, FLB 1). Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich und werden den Bürgern in der Presse bekanntgegeben.
Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 5 (CDU 2, SPD 2, FLB 1). Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich und werden den Bürgern in der Presse bekanntgegeben.
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Haupt- und Finanzausschuss
Stellv.: |
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Ausschuss für Bauwesen, Landwirtschaft, Umwelt, Gewerbe und Infrastruktur Vorsitzender: Stellv.: | |||
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Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sportausschuss Vorsitzende: Stellv.: |
Ansprechpartner









